Wartung Ihrer Gaswarnanlage – wie häufig?

Wartung Ihrer Gaswarnanlage – wie häufig?

Aus gegebenen Anlass möchten wir auf das Thema „Häufigkeit der Wartung einer Gaswarnanlage“ eingehen.

Was ist eine Gaswarnanlage?

Eine Gaswarnanlage ist eine Warneinrichtung, die dazu dient, Menschen und Sachwerte vor gefährlichen Gasen und Gas-Luft-Gemischen zu schützen. Hier sind einige wichtige Informationen zur Funktion und zum Aufbau von Gaswarnanlagen:

Funktion und Aufbau:
Eine Gaswarnanlage besteht aus drei Hauptkomponenten:

  • Gasdetektor: Dieses Gerät erfasst die Gaskonzentration in der Umgebung und sendet Signale an die Gaswarnzentrale.
  • Gaswarnzentrale: Sie verarbeitet die Signale der Gasdetektoren und löst bei Bedarf Alarme aus. Die Gaswarnzentrale kann externe Alarmmittel steuern oder Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Alarmmittel: Diese können von einfachen akustischen und visuellen Signalen bis hin zu komplexeren Maßnahmen wie der Abschaltung elektrischer Betriebsmittel reichen.

Im Gegensatz zu tragbaren Gaswarngeräten sind Gaswarnanlagen fest installiert und überwachen permanent gefährliche Gaskonzentrationen.

Wie ist die Wartung einer ortsfesten Gaswarnanlage gesetzlich geregelt?

Die Wartungsanforderungen für ortsfeste Gaswarnanlagen sind gemäß den Merkblättern T 021 / T 023 (Download hier) der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) als “Stand der Technik” vorgeschrieben.

Danach müssen die Geräte in definierten Wartungsintervallen von besonders unterwiesenen Personen, befähigten Personen oder qualifiziertem Fachpersonal kontrolliert werden.

Hier sind einige wichtige Prüfungen und Kontrollen gemäß den Merkblättern T 021 / T 023:

  • Sichtkontrolle: Monatlich, durch eine unterwiesene Person.
    – Überprüfung auf mechanische Beschädigungen und Verunreinigungen.
  • Funktionskontrolle: Viermonatlich, durch qualifiziertes Fachpersonal.
    Test der Anzeigeelemente im Gerätebetrieb.Kontrolle des Ladezustands von Akkus oder Batterien.
  • Systemkontrolle: Jährlich, durch befähigte Person.
    Aufgabe geeigneter Prüfgase zum Anzeigentest und zur Überprüfung der Alarmfunktion.

    Es ist wichtig, diese regelmäßigen Prüfungen einzuhalten, um sicherzustellen, dass Gaswarnanlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

In den Merkblättern ist vermerkt, dass die Prüfintervalle angepasst werden können. Das geschieht in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung. Ist die Zuverlässigkeit der Anlage vorhanden, können Intervalle verlängert werden (Funktionsprüfung). Selbstverständlich werden Probleme durch die Sichtkontrolle entsprechend bemerkt und behandelt. Sollten Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, sprechen Sie uns darauf an. Hier finden Sie unser Kontaktformular.

Sie wollen direkt eine Wartung Ihrer Gaswarnanlage durchführen lassen oder einen späteren Termin vereinbaren? Klicken Sie hier um zum Formular für einen Terminvorschlag zu gelangen.

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